Satzung

donum vitae
Landesverband Thüringen e.V.
zur Förderung des Schutzes des menschlichen Lebens
Präambel

Im Wissen um die Tatsache, das jährlich in Deutschland viele tausend Kinder Müttern, die in einer katholischen Schwangerschaftskonfliktberatung Rat gesucht haben, ihr Leben verdanken, in der klaren Erkenntnis, dass das Leben ungeborener Kinder nicht gegen die Frau geschützt werden kann, sondern mit der Frau geschützt werden muss, in der gesicherten Erfahrung, dass die Frau in einem Schwangerschaftskonflikt durch Beratung nur erreicht werden kann, wenn auf eine Strafandrohung gegenüber der beratenen Frau verzichtet wird, in der festen Überzeugung, dass die Verantwortung für den Schutz des Lebens ungeborener Kinder auch zukünftig den Einsatz deutscher Katholiken für eine katholisch geprägte Schwangerschaftskonfliktberatung verlangt, haben katholische Bürgerinnen und Bürger „donum vitae Landesverband Thüringen e.V.“ zur Förderung des Schutzes des menschlichen Lebens gegründet.

§1
Name und Sitz

1) Der Verein führt den Namen „donum vitae Landesverband Thüringen e.V.“ zur Förderung des Schutzes des menschlichen Lebens, im Folgenden „donum vitae Landesverband Thüringen e.V.“ genannt.

2) Der Verein hat seinen Sitz in Erfurt und ist in das Vereinsregister eingetragen.

3) Der Verein versteht sich als selbstständiger Landesverband des Bundesverbandes von „donum vitae zur Förderung des Schutzes des menschlichen Lebens e.V.“ mit Sitz in Bonn.

§2
Selbstverständnis, Auftrag und Zweck

1) „donum vitae Landesverband Thüringen e.V.“ ist ein bürgerlich-rechtlicher Verein, gegründet von katholischen Christinnen und Christen, gemeinsam getragen mit Christinnen und Christen anderer Konfessionen und Menschen, die sich für den Schutz des menschlichen Lebens, namentlich den Schutz des Lebens ungeborener Kinder, einsetzen und Frauen in Schwangerschaftskonflikten mit Rat und Tat nahe sein wollen. Der Verein ist durch den Bundesvorstand von „donum vitae zur Förderung des Schutzes des menschlichen Lebens e.V.“ anerkannt.

2) In der Wahrnehmung des Auftrags Leben zu schützen, namentlich für den Schutz des Lebens ungeborener Kinder einzutreten, verfolgt der „donum vitae Landesverband Thüringen e.V.“ das Ziel, für die Förderung und Trägerschaft von Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen und die erforderlichen Mittel bereitzustellen. In diesen Beratungsstellen wird schwangeren Frauen umfassende Beratung und Hilfe angeboten. Die Beratung schließt die Schwangerschaftskonfliktberatung im Sinne der geltenden gesetzlichen Bestimmungen ein und erfolgt nach Richtlinien, die vom Bundesvorstand von „donum vitae zur Förderung des Schutzes des menschlichen Lebens e.V." beschlossen werden.

3) Der Verein ist daneben tätig im Sinne des § 1 SGB VIII insbesondere im Bereich der Förderung der Erziehung in der Familie.

4) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Der Verein ist aus- schließlich selbstlos tätig und verfolgt unmittelbar mildtätige Zwecke. Er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

5) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden

§3
Mitgliedschaft

1) Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, die das Selbstverständnis, den Auftrag und den Zweck von „donum vitae Landesverband Thüringen e.V.“ bejaht. Die Aufnahme in den Verein ist schriftlich zu beantragen. Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand.

2) Mitgliedsbeiträge werden entsprechend der Beitragsordnung erhoben.

3) Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod oder mit der schriftlich an den Vorstand gerichteten Austrittserklärung. Die Erklärung wirkt sofort. Bezüglich eines Ausschlusses gilt § 5 Abs. 1 dieser Satzung.

4) Jedes Mitglied soll die Tätigkeit von „donum vitae“ in der Öffentlichkeit überzeugend vertreten und weitere Personen für die Arbeit von donum vitae gewinnen, eine kinder- und familienfreundliche Gesellschaft fördern und durch regelmäßige Spenden zur Finanzierung der Tätigkeit von donum vitae beitragen.


§4
Organe des Vereins

Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

§5
Mitgliederversammlung

1) Die Mitgliederversammlung berät Grundsatzfragen der Arbeit von „donum vitae“ auf Landesebene und beschließt Mustersatzungen für „donum vitae – Organisationen“ und für „donum vitae – Schwanger-schaftskonfliktberatungsstellen“, die vom „donum vitae Landesverband Thüringen e.V.“ anerkannt werden. Die Mustersatzungen müssen den in der Präambel und in § 2 dieser Satzung formulierten Grundsätzen des Selbstver¬ständnisses, des Auftrags und des Zwecks von „donum vitae“ entsprechen. Die Mitgliederversammlung wählt die Vorsitzende bzw. den Vorsitzenden, die beiden Stellvertreter sowie die übrigen Vorstandsmitglieder.

Die Mitgliederversammlung nimmt den Bericht des Vorstands über den Jahresetat und die Jahresrechnung entgegen, entscheidet über die Entlastung des Vorstands sowie über den Ausschluss eines Mitglieds und kann den Verein auflösen.

2) Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal im Jahr statt. Sie wird von der bzw. dem Vorsitzenden mit einer Frist von zwei Wochen schriftlich einberufen. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn dies von mindestens 1/10 der Mitglieder schriftlich beantragt wird. Die ordentliche Mitgliederversammlung ist in jedem Falle, eine außerordentliche dann beschlussfähig, wenn mindestens 1/10 der Mitglieder teilnimmt.

3) Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit der Mehrheit der an der Versammlung teilnehmenden Mitglieder. Jedoch bedarf es zum Ausschluss eines Mitglieds, einer Satzungsänderung (einschließlich der in § 33 Abs. l Satz 2 BGB genannten Fälle) und der Auflösung des Vereins einer Zweidrittelmehrheit der teilnehmenden Mitglieder des Vereins. Die Beschlüsse über Satzungs-änderungen und die Auflösung des Vereins bedürfen der Zustimmung des Bundesvorstands von „donum vitae zur Förderung des Schutzes des menschlichen Lebens e. V“.

4) Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung wird ein Ergebnisprotokoll angefertigt, das von der bzw. dem Vorsitzenden und der Protokollführerin bzw. dem Protokollführer zu unterzeichnen ist.

 

§6
Vorstand

1) Der Vorstand besteht aus der bzw. dem Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden und weiteren Vorstandsmitgliedern. Die bzw. der Vorsitzende gemeinsam mit einer bzw. einem stellvertretenden Vorsitzenden oder die beiden stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam sind Vorstand im Sinne des § 26 Abs. 2 BGB und vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Mitglieder, die zugleich Angestellte des Vereins sind, können nur als weitere Vorstandsmitglieder (Beisitzer) gewählt werden. Ihre Gesamtzahl soll nicht mehr als die Hälfte aller Vorstandsmitglieder umfassen.

2) Der Vorstand führt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus und fasst alle Beschlüsse, die nicht ausdrücklich der Mitgliederversammlung vorbehalten sind.

3) Der Vorstand entscheidet insbesondere über
a) die Anerkennung von donum vitae – Organisationen im Bereich des Landes, soweit sie nicht Organisationen auf Bundesebene sind, sowie über die Anerkennung von donum vitae – Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen im Freistaat Thüringen;

b) den Jahresetat und die Jahresrechnung;

c) die Mittelvergabe und Finanzierung von „donum vitae“ im Bereich des Freistaates.

4) Der Vorstand wird von der bzw. dem Vorsitzenden oder einer bzw. einem der stellvertretenden Vorsitzenden mit einer Frist von zwei Wochen schriftlich einberufen. Er ist beschlussfähig, wenn die Einberufungsfrist gewahrt und mindestens die Hälfte der Mitglieder des Vorstands anwesend ist. Ist der Vorstand nicht beschlussfähig, so kann die bzw. der Vorsitzende unverzüglich eine neue Vorstandssitzung einberufen. Für diese Einberufung ist weder die Schriftform noch die Einberufungsfrist von zwei Wochen erforderlich. In dieser Sitzung ist der Vorstand in jedem Fall beschlussfähig. Wenn kein Mitglied widerspricht, kann der Vorstand im schriftlichen Umlaufverfahren Beschlüsse fassen.

5) Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. In den Fällen, in denen der Vorstand über ein Arbeitsverhältnis, welches zwischen dem Verein und einem Vorstandsmitglied besteht, begründet oder aufgelöst werden soll, zu beraten und/ oder zu entscheiden hat, ist das betroffenen Vorstandsmitglied von der Beratung und Beschlussfassung faktisch und räumlich ausgeschlossen. Das Anhörungsrecht des betroffenen Arbeitnehmers bleibt davon unberührt. Für die Anerkennung von donum vitae – Organisationen und von donum vitae – Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen ist die Mehrheit der Mitglieder des Vorstands erforderlich.

6) Über die Beschlüsse des Vorstands wird ein Protokoll angefertigt, das von der bzw. dem amtierenden Vorsitzenden und der Protokollführerin bzw. dem Protokollführer zu unterzeichnen ist.

7) Die Amtszeit des Vorstands beträgt vier Jahre. Der Vorstand bleibt bis zur Bestellung des neuen Vorstands im Amt.

8) Der Vorstand kann zu seiner Beratung einen Beirat berufen.

§7
Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall seiner steuerbegünstigten Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den Bundesverband „donum vitae zur Förderung des Schutzes des menschlichen Lebens e.V., Sitz Bonn, oder an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuer-begünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für den Lebensschutz ungeborener Kinder und für die Wohlfahrtspflege zugunsten schwangerer Frauen in Konfliktsituationen.

Beschlossen in der Gründungsversammlung am
3. Mai 2000 in Erfurt, geändert am 5. Mai 2011,
zuletzt geändert am 29. November 2018.
Anlage
Beitragsordnung

Der Verein donum vitae Landesverband Thüringen e. V. zur Förderung des Schutzes des menschlichen Lebens“ gibt sich nachfolgende Beitragsordnung, die am 3.5.2000 auf der Gründungsversammlung beschlossen wurde. Jedes Mitglied zahlt einen Jahresbeitrag von 30 DM. Der Mitgliedsbeitrag ist bis zum 31.3. des Jahres zu überweisen. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung am 27.11.2002 wurde der Mitgliedsbeitrag auf jährlich 20 Euro festgelegt.

____________________________________________________________________________________
Anschrift: Schlösserstraße 11, 99084 Erfurt, Tel. 0361 / 6029482
Bank für Sozialwirtschaft Köln
IBAN - DE45 8602 0500 0003 481 300
BIC - BFSWDE33LPZ
www.donum-vitae-thueringen.de

 

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